Der digitale Handel in der Türkei steht vor tiefgreifenden Veränderungen, da die staatlichen Finanzbehörden ihre Kontrollnetze im Internet drastisch enger ziehen. Wer auf Online-Marktplätzen, Kleinanzeigenportalen oder über soziale Netzwerke regelmäßig Waren zum Verkauf oder Immobilien zur Miete anbietet, muss sich ab sofort auf eine lückenlose Transparenz gegenüber den Steuerbehörden einstellen. Eine entsprechende Neuregelung wurde am 5. September offiziell im türkischen Amtsblatt Resmi Gazete publiziert und tritt mit unmittelbarer Wirkung in Kraft. Die Verordnung verpflichtet eine breite Palette digitaler Dienstleister – darunter Marktplätze, Anzeigenplattformen, soziale Netzwerke sowie Hosting-Anbieter –, fortan detaillierte Nutzer- und Transaktionsdaten auf monatlicher Basis an die finanzamtlichen Überwachungssysteme zu übermitteln. Die Wirtschaftszeitung Dünya zitiert dazu Vertreter aus dem Finanzministerium, die die strategische Marschroute unzweideutig auf den Punkt bringen: „Mit dieser Maßnahme schließen wir die bisherigen Kontrolllücken im kontinuierlich wachsenden Online-Handel und schaffen volle Transparenz über alle wirtschaftlichen Transaktionen im Netz. Wer digitale Plattformen nutzt, um dauerhaft Gewinne zu erwirtschaften, muss seinen steuerlichen Pflichten genauso nachkommen wie der stationäre Handel. Die automatische Datenübermittlung ermöglicht es den Behörden, kommerzielle Muster von privaten Gelegenheitsverkäufen präzise zu unterscheiden.“
Strikte Ausweispflicht und monatlicher Datenabgleich betrifft auch Ausländer
Im Rahmen der neuen Meldepflichten müssen die betroffenen Internet-Plattformen umfangreiche Identifikationsdaten ihrer Verkäufer und Vermieter erfassen und weiterleiten. Hierzu zählen neben der klassischen türkischen Identifikationsnummer (TC-Kimlik) explizit auch ausländische Pass- und Steuernummern sowie vollständige Kontaktdaten. Zudem sind sämmtliche Details zu den eingestellten Verkaufs- und Mietangeboten lückenlos zu dokumentieren. Besondere Relevanz besitzt die Regelung für etablierte Secondhand-Börsen, auf denen Privatpersonen gebrauchte Gegenstände wie Elektronik, Markenbekleidung oder Fahrzeugteile anbieten. Wer lediglich sporadisch ausrangierte Haushaltsgegenstände oder abgelegte Kleidung veräußert, wird vom Gesetzgeber zwar weiterhin nicht automatisch als Gewerbetreibender eingestuft. Sobald die Verkäufe jedoch eine regelmäßige Frequenz oder ein erhebliches Volumen erreichen, werten die Finanzämter die Tätigkeit umgehend als kommerziellen Handel.
Einkommensteuern von bis zu 40 Prozent drohen bei Nachzahlungen
Sollte die Finanzverwaltung eine gewerbliche Absicht feststellen, drohen den Betroffenen erhebliche steuerliche Konsequenzen. Je nach Höhe und Art der erzielten Einnahmen greifen im türkischen Steuerrecht progressive Einkommensteuersätze zwischen 10 und 40 Prozent. Zusätzlich wird bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen die nationale Mehrwertsteuer (KDV) fällig, was rückwirkend zu spürbaren Nachzahlungen und Strafgeldern führen kann. Mit dem Vorstoß verfolgt Ankara das Ziel, die Steuerehrlichkeit im E-Commerce massiv zu steigern und Schattenwirtschaft in den sozialen Medien einzudämmen. Durch den monatlichen Datenabgleich erhalten die Prüfer fortan einen tiefen Einblick in wirtschaftliche Aktivitäten, die sich bislang weitgehend außerhalb der klassischen Kontrollmechanismen vollzogen.
