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Türkei führt neue Social-Media-Regeln ein: Verbot für Kinder unter 15 Jahren und strenge Einschränkungen für Jugendliche

Die Türkei verschärft die Nutzung sozialer Netzwerke erheblich. Ab dem 1. November 2026 dürfen Kinder unter 15 Jahren keine eigenen Social-Media-Konten mehr nutzen. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gelten künftig weitreichende Einschränkungen bei Livestreams, Bildschirmaufnahmen, privaten Nachrichten und personalisierten Inhalten. Auch die Altersüberprüfung wird verpflichtend. Millionen Nutzer und ihre Familien sind von der Neuregelung betroffen. Die türkische Regierung hat neue Vorschriften zur Nutzung sozialer Medien durch Minderjährige beschlossen. Die entsprechende Durchführungsverordnung wurde am 10. Oktober 2026 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht und soll am 1. November in Kraft treten. Ausgearbeitet wurde die Regelung von der dem Präsidialamt unterstellten Cybersicherheitsbehörde. Sie verpflichtet soziale Netzwerke dazu, das Alter ihrer Nutzer zu überprüfen und für Minderjährige besondere Schutzmaßnahmen einzuführen. Familien- und Sozialministerin Mahinur Özdemir Göktaş erläuterte die Maßnahmen nach einer Kabinettssitzung und betonte, dass Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren digitaler Plattformen geschützt werden sollen.

Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren

Die weitreichendste Änderung betrifft Kinder, die ihr 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihnen dürfen soziale Netzwerke künftig keine entsprechenden Dienste mehr anbieten. Damit dürfen Kinder unterhalb dieser Altersgrenze grundsätzlich keine eigenen Konten auf den betroffenen Plattformen eröffnen oder weiterführen. Die Regelung richtet sich nicht ausschließlich an türkische Anbieter. Auch internationale soziale Netzwerke, die ihre Dienste in der Türkei anbieten, müssen die gesetzlichen Vorgaben beachten. Bestehende Konten von Kindern unter 15 Jahren sollen nach der vorgeschriebenen Altersüberprüfung geschlossen werden. Nach einem Bericht der Deutschen Welle sind von der Altersgrenze schätzungsweise 17,5 Millionen Kinder betroffen. Für weitere rund 3,85 Millionen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gelten besondere Nutzungsbedingungen.

Foto: Unsplash/Mariia Berezovsky

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren: Diese Einschränkungen gelten

Jugendliche, die mindestens 15, aber noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen soziale Netzwerke weiterhin nutzen. Allerdings müssen die Plattformen ihnen eine speziell angepasste, stärker geschützte Version ihrer Dienste anbieten.

Zu den wichtigsten Vorgaben gehören:

  • Keine Livestreams: Minderjährige dieser Altersgruppe dürfen keine eigenen Liveübertragungen auf sozialen Netzwerken starten.
  • Einschränkungen bei Bildschirmaufnahmen: Plattformen müssen technische Maßnahmen gegen Screenshots und Bildschirmaufzeichnungen ergreifen.
  • Private Konten als Standardeinstellung: Die Profile der Jugendlichen werden grundsätzlich auf privat eingestellt.
  • Eingeschränkte Nachrichtenfunktionen: Jugendliche dürfen nur Nachrichten von Konten erhalten, denen sie selbst folgen.
  • Geschützte Kontaktlisten: Andere Nutzer dürfen die Follower- und Abonnementlisten minderjähriger Nutzer nicht einsehen.
  • Keine personalisierte Werbung: Die Verwendung persönlicher Daten für individuell zugeschnittene kommerzielle Werbung wird untersagt.
  • Weniger suchtfördernde Funktionen: Mechanismen wie endloses Scrollen und die automatische Verlängerung der Nutzungsdauer sollen eingeschränkt werden.

Auch die Gestaltung von Empfehlungsalgorithmen wird reguliert. Plattformen sollen verhindern, dass minderjährige Nutzer durch manipulative oder suchtfördernde Funktionen möglichst lange innerhalb einer Anwendung gehalten werden.

TikTok, Instagram und andere Plattformen: Was bedeutet das konkret?

Die Neuregelung betrifft soziale Netzwerke, die in der Türkei zugänglich sind und unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Für Dienste wie Instagram, TikTok oder vergleichbare Plattformen bedeutet dies, dass ihre bisherigen Funktionen für minderjährige Nutzer angepasst werden müssen. Insbesondere Livestreams, personalisierte Empfehlungen und die Darstellung fortlaufender Inhalte stehen im Mittelpunkt der Einschränkungen. Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Funktionen dieser Plattformen für alle Nutzer abgeschafft werden. Die besonderen Beschränkungen richten sich an Jugendliche unter 18 Jahren. Welche technischen Lösungen die einzelnen Unternehmen einsetzen werden, hängt von der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ab.

Altersüberprüfung über e-Devlet wird verpflichtend

Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist die verpflichtende Altersverifikation über das türkische staatliche Onlineportal e-Devlet. Wer künftig ein neues Social-Media-Konto eröffnen möchte, soll sein Alter über einen digitalen Nachweis bestätigen müssen. Dafür wird der Nutzer zur staatlichen Plattform weitergeleitet und erhält nach erfolgreicher Prüfung einen digitalen Bestätigungscode beziehungsweise ein sogenanntes Token. Dieser Nachweis wird anschließend vom sozialen Netzwerk verwendet, um festzustellen, ob die betreffende Person mindestens 15 beziehungsweise 18 Jahre alt ist. Nach den offiziellen Erläuterungen sollen dabei keine vollständigen persönlichen Identitätsdaten an die Social-Media-Unternehmen übermittelt werden. Entscheidend ist vielmehr die Bestätigung, welche gesetzliche Altersgrenze erreicht wurde. Die Altersüberprüfung soll nicht auf die erstmalige Registrierung beschränkt bleiben. Plattformen müssen auch während der weiteren Nutzung Kontrollmechanismen einsetzen. Besteht der Verdacht, dass ein Konto von einem Kind unter 15 Jahren genutzt wird, kann es vorübergehend gesperrt und eine erneute Altersprüfung verlangt werden.

Foto: Unsplash/Julian

Was passiert mit bereits bestehenden Social-Media-Konten?

Für Nutzer, die bereits über ein Konto verfügen, ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Während neue Konten ab dem 1. November 2026 den neuen Vorgaben unterliegen sollen, müssen bestehende Accounts spätestens bis zum 31. März 2027 mindestens einmal überprüft werden. Stellt sich dabei heraus, dass ein Konto einem Kind unter 15 Jahren gehört, muss der Anbieter dieses schließen. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren müssen die besonderen Sicherheits- und Nutzungseinstellungen umgesetzt werden. Damit betrifft die Altersprüfung nicht nur Personen, die künftig erstmals Instagram, TikTok oder andere soziale Netzwerke verwenden möchten, sondern auch bestehende Nutzer.

Eltern erhalten zusätzliche Kontrollmöglichkeiten

Neben den unmittelbaren Einschränkungen für Minderjährige verpflichtet die Verordnung soziale Netzwerke zur Bereitstellung erweiterter Kontrollmöglichkeiten für Erziehungsberechtigte. Eltern sollen unter anderem die Privatsphäre-Einstellungen ihrer Kinder verwalten, Nutzungszeiten begrenzen und kostenpflichtige Funktionen kontrollieren können. Auch die Freigabe von Standortinformationen soll durch entsprechende Schutz- und Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt werden können. Die Regierung will damit verhindern, dass Minderjährige ohne ausreichende Kontrolle mit problematischen Inhalten, unerwünschten Kontaktaufnahmen oder kommerziellen Angeboten konfrontiert werden.

Warum führt die Türkei diese Regelung ein?

Die türkische Regierung begründet die neuen Vorschriften mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den negativen Auswirkungen sozialer Medien. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Risiken exzessiver Bildschirmnutzung, problematischer Onlinekontakte, Datenschutzverletzungen und altersunangemessener Inhalte. Familienministerin Göktaş verwies darauf, dass soziale Netzwerke zahlreiche Mechanismen einsetzen, die eine möglichst lange Nutzung fördern. Besonders kritisch betrachtet werden Funktionen, bei denen immer neue Inhalte angezeigt werden, ohne dass Nutzer aktiv nach ihnen suchen müssen. Nach Auffassung der Regierung sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die digitale Umgebung für Kinder sicherer zu gestalten und Eltern mehr Einfluss auf deren Mediennutzung zu ermöglichen.

Kritik und offene Fragen bei der Umsetzung

Die Einschränkungen werfen zugleich Fragen hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit, des Datenschutzes und der digitalen Teilhabe junger Menschen auf. Eine verpflichtende Altersprüfung kann zwar den Zugang zu bestimmten Diensten erschweren, verhindert aber nicht zwangsläufig, dass Minderjährige alternative Wege zur Nutzung sozialer Netzwerke finden. Auch die Wirksamkeit von Altersbeschränkungen wird international diskutiert. Das türkische Faktencheck-Portal Teyit verweist auf Erfahrungen aus Australien und auf Einschätzungen von Fachleuten, wonach gesetzliche Altersgrenzen allein nicht ausreichen, um sämtliche Risiken digitaler Medien zu beseitigen. Entscheidend sei auch, wie Plattformbetreiber ihre Dienste gestalten, welche Medienkompetenz Kinder entwickeln und welche Schutzmaßnahmen tatsächlich durchgesetzt werden. Zudem bleibt abzuwarten, wie die Unternehmen technische Beschränkungen wie die Verhinderung von Bildschirmaufnahmen in der Praxis umsetzen.

Foto: Unsplash/Austin Distel

Betrifft das auch türkische Familien in Deutschland?

Für türkischstämmige Familien in Deutschland und anderen europäischen Ländern ist vor allem der räumliche Geltungsbereich der Regelung wichtig. Die neuen Vorschriften richten sich an soziale Netzwerke, die ihre Dienste in der Türkei anbieten. Sie begründen kein allgemeines Social-Media-Verbot für türkische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. Entscheidend ist daher nicht allein die Staatsangehörigkeit eines Nutzers, sondern insbesondere, ob die Nutzung unter den türkischen Rechts- und Anwendungsbereich fällt. Bei Aufenthalten in der Türkei können die dort geltenden Plattformregeln relevant werden. Wie internationale Anbieter dies bei Reisen, bestehenden Konten und grenzüberschreitender Nutzung technisch umsetzen, bleibt abzuwarten.

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Der Zeitplan sieht zwei wichtige Termine vor. 1. November 2026: Die Verordnung tritt in Kraft. Für neue Social-Media-Konten sollen die verpflichtende Altersprüfung und die besonderen Schutzbestimmungen gelten. 31. März 2027: Bis zu diesem Datum müssen bestehende Konten im Rahmen der Übergangsregelung mindestens einmal einer Altersüberprüfung unterzogen werden. Damit erhalten die Plattformbetreiber mehrere Monate Zeit, um ihre bestehenden Systeme an die neuen Vorgaben anzupassen.

Die Türkei verändert die Social-Media-Nutzung für Minderjährige grundlegend

Mit der neuen Verordnung führt die Türkei eine verbindliche Altersgrenze für soziale Netzwerke ein und verschärft gleichzeitig die Nutzungsbedingungen für Jugendliche unter 18 Jahren. Während Kinder unter 15 Jahren künftig grundsätzlich ausgeschlossen werden, können ältere Jugendliche soziale Medien nur noch mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen nutzen. Besonders einschneidend sind das Verbot eigener Livestreams, die Beschränkung von Bildschirmaufnahmen, strengere Privatsphäre-Einstellungen und die Einschränkung suchtfördernder Funktionen. Ob die Maßnahmen tatsächlich zu einem sichereren Umgang mit sozialen Medien führen, wird wesentlich von ihrer praktischen Umsetzung und der Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern abhängen.